HOCK & STEININGER GmbH
Detektiv- Sicherheitsunternehmen
Grenzweg 7
9220 Velden am Wörthersee
Hock Reiner: +43 676/401 39 12
Steininger Josef: +43 676/461 16 44
Büro: +43 463/31 02 46
Tele/Fax: +43 463/31 02 46
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OBSERVATIONEN
Observation meint die Beobachtung von Personen oder Objekten, um Beweise für einen Fall zu sammeln. Sie wird umgangssprachlich auch als Beschattung oder Beobachtung bezeichnet. Die Observation dient dazu, Beweise zu sammeln, die nach Möglichkeit auch vor Gericht standhalten können. Dabei kommen technische Hilfsmittel wie Videokameras und digitale Spiegelreflexkameras zum Einsatz.
Mögliche Einsätze:
- Verdacht auf Eheverfehlungen
- Kontrolle von Arbeitnehmern (Krankenstand, Außendienstmitarbeiter,...)
- Verfolgung von Versicherungsbetrug
- Gebäude- und Gegenstandsvandalismus
Die Kosten für eine Observation durch einen Detektiv (sogenannte „Rechtsverfolgungskosten“) können gemäß § 1295 ABGB in den meisten Fällen vom Verursacher/Schädiger zurückgefordert werden. Vorab muss der Detektiveinsatz jedoch vom Auftraggeber bezahlt werden, um dann die Kosten in Form einer Schadenersatzforderung einzufordern.
„Jeder kann knipsen, auch ein Automat. Aber nicht jeder kann beobachten.“